Altlastenversicherung

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Grundstück mit nicht identifizierten, unbekannten Altlasten kontaminiert ist, stellt insbesondere bei militärischen und industriellen Konversionsflächen ein erhebliches und kaum kalkulierbares, finanzielles Risiko für den Eigentümer und/oder einen potentiellen Erwerber dar, weil sie verschuldungs-unabhängig für die negativen Folgen der Altlasten haften.

 

Hinzu kommt ein öffentlich-rechtlicher Sanierungsanspruch, dem Eigentümer und/ oder Erwerber ausgesetzt sind. Die Kosten der behördlich angeordneten Sanierung sind verschuldungsunabhängig selbst zu tragen und können schnell in den  zweistel- ligen Millionenbereich gehen.

 

Bekannte Altlastenrisiken bergen die Gefahr, dass die tatsächlichen Sanierungskosten die veranschlagten bei weitem übersteigen.

 

Diese Risiken können im Rahmen von Versicherungsverträgen auf Basis einer quali- fizierten, fachlichen Risikoprüfung auf Versicherungsgesellschaften abgewälzt wer- den. Damit werden einerseits Immobilieneigentümer von einem latenten Risiko be- freit und andererseits "Deal Breaker" bei Immobilientransaktionen vermieden, wenn das Altlastenrisiko die Risikotragfähigkeit von Käufer- und Verkäuferseite übersteigt.

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