Betriebliche Altersvorsorge

Von einer betriebliche Altersversorgung (bAV) wird dann gesprochen, wenn der Ar- beitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungs-leistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beiträge durch den Arbeitgeber oder über Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer finanziert werden. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.

 

In Deutschland existieren fünf unterschiedliche Durchführungswege: 

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Unterstützungskasse
  • Direktzusage

 

Eine allgemeingültige Aussage, welcher Durchführungsweg der beste ist, kann nicht gemacht werden. Dieser ist für jeden Einzelfall zu ermitteln. Je nach Branche enthalten die Tarifverträge Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung.

 

Nach § 1a BetrAVG steht jedem Arbeitnehmer das Recht zu, von seinen zukünftigen Entgeltansprüchen bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allge-meinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Alters-versorgung zu verwenden. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die Grenze auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze angehoben und eine verpflichtende Arbeitgeber-beteilligung eingeführt.

 

Vorteile für den Arbeitgeber: 

  • Imagegewinn durch den Nachweis sozialer Kompetenz und übernommener Ver- antwortung (gelebte Fürsorge)
  • Nutzung des verbrieften Rechtes auf Entgeltumwandlung als positives Mittel der Personalpolitik
  • Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs der Arbeitnehmer
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Motivation der vorhandenen Belegschaft mit positiven Auswirkungen auf die Identifikation der Belegschaft mit dem Unternehmen
  • Senkung der Lohnnebenkosten infolge sinkender Sozialversicherungsbeiträge unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen
  • Im Fall einer Arbeitgeberbeteiligung an der Finanzierung Bindung der Mitar-beiter an das Unternehmen in Zeiten zunehmender Knappheit von qualifizierten Arbeitnehmern
  • Vorteile im Wettbewerb um neue qualifizierte Mitarbeiter

 

Vorteile für den Arbeitnehmer: 

  • Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung
  • Positiver Beitrag zur Sicherung des Lebensstandards im Rentenalter; die gesetz- liche Rente wird zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards nicht ausreichen
  • Reduzierung der laufenden Sozialversicherungsbeiträge unterhalb der Beitrags-bemessungsgrenzen
  • Sparen aus dem Brutto sichert ungeminderten Zinseszinseffekt
  • Nutzung des einzigen staatlich geförderten Altersversorgungsinstruments, bei dem (ab Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung) auch das Kapital vollständig gezogen werden kann (Exkurs: Riesterrente nur zu 30%, Basisrente überhaupt nicht)
  • Je nach gewähltem Durchführungsweg einfache Mitnahme zu anderem Arbeitgeber möglich
  • Mitversicherung von Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiken möglich
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