Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Grundstück mit nicht identifizierten, unbekannten Altlasten kontaminiert ist, stellt insbesondere bei militärischen und industriellen Konversionsflächen ein erhebliches und kaum kalkulierbares, finanzielles Risiko für den Eigentümer und/oder einen potentiellen Erwerber dar, weil sie verschuldungs-unabhängig für die negativen Folgen der Altlasten haften.
Hinzu kommt ein öffentlich-rechtlicher Sanierungsanspruch, dem Eigentümer und/ oder Erwerber ausgesetzt sind. Die Kosten der behördlich angeordneten Sanierung sind verschuldungsunabhängig selbst zu tragen und können schnell in den zweistel- ligen Millionenbereich gehen.
Bekannte Altlastenrisiken bergen die Gefahr, dass die tatsächlichen Sanierungskosten die veranschlagten bei weitem übersteigen.
Diese Risiken können im Rahmen von Versicherungsverträgen auf Basis einer quali- fizierten, fachlichen Risikoprüfung auf Versicherungsgesellschaften abgewälzt wer- den. Damit werden einerseits Immobilieneigentümer von einem latenten Risiko be- freit und andererseits "Deal Breaker" bei Immobilientransaktionen vermieden, wenn das Altlastenrisiko die Risikotragfähigkeit von Käufer- und Verkäuferseite übersteigt.