Die Differenz zwischen den Lohn- und Gehaltskosten eines Unternehmens und der Nettoauszahlung ist erheblich: bei Löhnen und Gehältern bis zur Beitragsbemessungs-grenze maßgeblich wegen der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, bei Löhnen und Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze maßgeblich wegen der Progression der Einkommensteuer. Der vollständige Aufwand des Unternehmens kommt bei den Beschäftigten nur teilweise an. Gehaltssteigerungen werden duch die Sozialversiche- rungsbeiträge und die Progression der Einkommen konterkariert.
Durch die konsequente Nutzung von über 100 sozialabgabenfreien, lohnsteuerfreien oder pauschal besteuerten Lohnbestandteilen mit dem Ziel der Senkung des sozialver-sicherungspflichtigen und steuerpflichtigen Einkommens wird die Differenzierung zwischen den Lohn- und Gehaltskosten eines Unternehmens und der Nettoauszahlung verringert. Die Nachteile der Arbeitnehmer infolge geringerer Leistungen der gesetz-lichen Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung werden werden durch Dotie- rung von privatrechtlichen Verträgen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, betrieblichen Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung kompensiert.
Mit dem Sanierungsmodell, dem Teilungsmodell und dem Wettbewerbsmodell stehen drei Varianten zur Verfügung, um der Situation des jeweiligen Unternehmens gerecht zu werden.