Betriebliche Krankenversicherung

Mehr noch als die betriebliche Altersversorgung ist die betriebliche Krankenversiche- rung ein modernes Instrument der Personalpolitik.

 

Durch die erheblichen Leistungskürzungen der Vergangenheit und die weiter zu er- wartenden Kürzungen in der gesetzlichen Krankenkasse erhalten die privaten Kran- kenzusatzversicherungen eine immer größere Bedeutung für alle Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

 

Eine sinnvolle Alternative zu privaten Zusatzkrankenversicherungen stellt die be- triebliche Krankenzusatzversicherung dar. Hier können die Beschäftigten und deren Angehörige auf Basis eines Rahmenvertrags zu erheblich geringeren Beiträgen ver- sichert werden als bei einer eigenen privaten Krankenzusatzversicherung. Die Finan-zierung ist wie bei der betrieblichen Altersversorgung frei wählbar: Bei einer Finan-zierung durch den Arbeitgeber ist unter Beachtung vorgegebener Dotierungsober-grenzen eine steuer- und sozialabgabenfreie Nutzung durch den Beschäftigten möglich.

 

Vorteile für den Arbeitgeber: 

  • Imagegewinn durch den Nachweis sozialer Kompetenz und übernommener Verantwortung (gelebte Fürsorge)
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Motivation der vorhandenen Belegschaft
  • Positive Auswirkungen auf die Identifikation der Belegschaft mit dem Unter-nehmen, auf die Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft
  • Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen
  • Vorteile im Wettbewerb um neue qualifizierte Mitarbeiter
  • Langfristig eine Verringerung der Krankheitskosten durch eine hochwertigere medizinische Versorgung der Belegschaft in Kombination mit einer Verkür- zung der Heilungsprozesse
  • Je nach Konstellation Verringerung der Lohnnebenkosten

 

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Sehr hochwertige gesundheitliche Versorgung im Kollektiv des Unternehmens
  • Kompensation der erheblicher Qualitätslücken der gesetzlichen Krankenkas- sen, daher eine erhebliche Verbesserung der Gesundheitsversorgung
  • Status als „Privat-Patient"
  • Ab einer bestimmten Unternehmensgröße Verzicht auf eine Gesundheitsprü- fung
  • Mitversicherung der Angehörigen möglich
  • Auf Wunsch Ablösung teurer nettofinanzierter privater Krankenzusatzversiche- rung
  • Verkürzung von Heilungsprozessen auf Grund besserer medizinischer Versor- gung
  • Je nach Konstellation und Größenordnung keine Belastung mit Steuern und Sozialabgaben
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